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   VG Köln, 18.02.2005 - 1 L 1870/04   

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VG Köln, 18.02.2005 - 1 L 1870/04 (https://dejure.org/2005,16241)
VG Köln, Entscheidung vom 18.02.2005 - 1 L 1870/04 (https://dejure.org/2005,16241)
VG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 1 L 1870/04 (https://dejure.org/2005,16241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses; Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage; Prüfung der objektiven Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes; Verletzung subjektiver Rechte der Antragstellerin; Verletzung von Beteiligungsrechten; Konkrete Kostenprüfung anhand ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Köln, 15.12.2003 - 1 L 2579/03

    Telekom-Tarif AktivPlus xxl (neu)

    Auszug aus VG Köln, 18.02.2005 - 1 L 1870/04
    Denn diese Vorschrift konkretisiert lediglich den gesetzlichen Maßstab des - ebenfalls als verletzt gerügten - § 24 Abs. 1 TKG 1996, der seinerseits nicht dem Wettbewerberschutz dient, vgl. Beschluss der Kammer vom 15. Dezember 2003 - 1 L 2579/03 -, BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002, a.a.O..

    Abschläge im Sinne der zitierten Vorschrift liegen vor, wenn das zu beurteilende Entgelt die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung unterschreitet, vgl. Beschluss der Kammer vom 15. Dezember 2003 - 1 L 2579/03 m.w.N.

    13/3609, S. 44 (zu § 26 Abs. 3), Beschluss der Kammer vom 15. Dezember 2003 - 1 L 2579/03 - .

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Köln, 18.02.2005 - 1 L 1870/04
    Die Vorschrift dient indes ausschließlich dem objektiv-rechtlichen Ziel einer breiteren Beurteilungsgrundlage und damit einer besseren Entscheidungsgrundlage, nicht jedoch dem Schutz von Rechten der Verfahrensbeteiligten, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, DVBl. 2003, 403.

    Denn diese Vorschrift konkretisiert lediglich den gesetzlichen Maßstab des - ebenfalls als verletzt gerügten - § 24 Abs. 1 TKG 1996, der seinerseits nicht dem Wettbewerberschutz dient, vgl. Beschluss der Kammer vom 15. Dezember 2003 - 1 L 2579/03 -, BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002, a.a.O..

  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

    Auszug aus VG Köln, 18.02.2005 - 1 L 1870/04
    vgl. Redeker/v. Oertzen, VwGO, 13. Auflage, § 80 a Rdn. 10 m.w.N; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24.92 - DVBl. 1993, 256; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 08. September 1992 - 11 B 3495/92 -, DVBl. 1993, 125.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 13 B 2623/03

    Telekom darf die Tarife "AktivPlus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120"

    Auszug aus VG Köln, 18.02.2005 - 1 L 1870/04
    Dies folgt bezüglich der gerügten, von der RegTP zur Ermittlung der Dumpinguntergrenze verwendeten IC+25%-Formel" schon daraus, dass diese jedenfalls in der Rechtsprechung des OVG NRW für unbedenklich erachtet worden ist, vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004 - 13 B 2623/03 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1992 - 11 B 3495/92

    Öffentlich- rechtliches Nachbarstreitverfahren ; Stillegung; Gerichtliche

    Auszug aus VG Köln, 18.02.2005 - 1 L 1870/04
    vgl. Redeker/v. Oertzen, VwGO, 13. Auflage, § 80 a Rdn. 10 m.w.N; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24.92 - DVBl. 1993, 256; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 08. September 1992 - 11 B 3495/92 -, DVBl. 1993, 125.
  • VG Köln, 20.11.2003 - 1 L 2474/03

    Genehmigung der Entgelte und entgeltrelevanten Bestandteile der Allgemeinen

    Auszug aus VG Köln, 18.02.2005 - 1 L 1870/04
    Die - ebenfalls unter den Beteiligten kontrovers erörterten - Fragen, ob vorliegend eine unzulässige, weil nicht handelsübliche, Koppelung von Teilnehmeranschluss und Verbindungsleistung in Rede steht, vgl. hierzu: Beschluss der Kammer vom 20. November 2003 - 1 L 2474/03 -, und ob eine solche - unterstellte unzulässige Koppelung - eine Sogwirkung auslöst, die eine erhebliche - mangels Nachbildbarkeit für die Antragstellerin - sachlich nicht gerechtfertigte Wettbewerbsbeeinträchtigung bedeutet, werfen eine Vielzahl von Problemen in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht auf, die im vorliegend summarischen Verfahren nicht einer Klärung zugeführt werden können.
  • BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04

    Anwendbarkeit von § 99 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei der Vorlage

    Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. August 2004 hinsichtlich der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als die Antragsgegnerin verpflichtet wird, die Blätter 227 bis 232 und 268, 287, 306 sowie 358 ihrer in dem Verfahren 1 L 1870/04 vor dem Verwaltungsgericht Köln überreichten Verwaltungsvorgänge vorzulegen.
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